AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen House of Gin
1. Allgemeines
Diese AGB´s von House of Gin gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall schriftlich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird.
2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des umseitig näher ausgeführten und auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Angebotes von House of Gin durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich, mündlich oder per E-Mail annehmen.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das Zubereiten und das Herausgeben Gin Tonic und Spritz Getränken. Der Leistungsumfang richtet sich nach den umseitig näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden.
Dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden. Vom Kunden nachträglich geforderte und über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen werden von House of Gin im Rahmen der Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht.
Der Kunde sichert zu, dass er für seine Veranstaltung ein geeignetes Gelände gemäß den Vorgaben im Angebot vorhält. Dies bedeutet insbesondere, dass der vom House of Gin mit dem Lieferwagen zu befahrende Geländeabschnitt die erforderliche Mindestgröße und Ebenerdigkeit aufweisen muss und die Anforderungen an die Tragfähigkeit des Fahrzeuges erfüllt.
Ferner ist der Kunde für die Einhaltung aller maßgebenden Vorschriften zum Jugendschutz verantwortlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise von House of Gin sind Nettopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaig zusätzlich noch anfallende Kosten. z. B. insbesondere für Anfahrt, Übernachtung von Personal vor Ort etc., werden gesondert angegeben und sind aus dem Angebot für den Kunden ersichtlich.
5. Stornierung
Der Vertrag ist durch den Kunden bis 30 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 50% des vereinbarten Preises kündbar. Bei Kündigung ab 7 Kalendertagen vor Leistungstermin werden 75 % des vereinbarten Preises oder zu erwartenden Umsatzes fällig.
Die Stornierung muss schriftlich oder per Email gegenüber House of Gin erklärt werden.
6. Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen
Der Kunde ist als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunde gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er House of Gin im Schadensfall von etwaigen Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre. Eine Haftung von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden durch House of Gin wird nicht ausgeschlossen.
Der Kunde besorgt außerdem auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung alle etwaig erforderlichen behördlichen Genehmigungen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Hierzu zählt auch die Beachtung von Urheberrecht im Zusammenhang mit dem Abspielen musikalischer Werke durch anfallende Lizenzgebühren bei der GEMA.
7. Schäden
Durch den Kunden oder seine Gäste schuldhaft beschädigte Gegenstände, die sich im Eigentum von House of Gin befinden, können dem Kunden von diesem in Rechnung gestellt werden.
8. Reklamationen
Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von House of Gin durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.
9. Bundle
Im Falle ungenutzter Getränke gemäß dem Angebot während des Veranstaltungstages hat der Kunde keinen Anspruch auf Vergütung oder Ersatzlieferung seitens House of Gin.
10. Entsorgung
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber ordnungsgemäß entsorgt wird.
11. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des Öffentlichen Rechts handelt, die Klage vor dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von House of Gin zuständig ist.